Ist das System überhaupt (bauaufsichtlich ) zugelassen?

Eine bauaufsichtliche Zulassung gibt es nur für Baustoffe – nicht aber für Fallschutzsysteme. Hier ist es notwendig, dass die Systeme gem. DIN EN 13374 geprüft und gebaut sind. Darüber hinaus hat RSS für die temporären Systeme für Flachdach ( FD ) und Steildach ( SD ) das GS – Zeichen erwirkt. Diese geprüfte Sicherheit ( GS ) wird von der DGUV Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) erteilt und überwacht und war bis September 2015 gültig.


Muss ich mich mit einer PSA sichern, wenn ich das System aufbaue?

  • Bis zu einer Traufhöhe von 5 m darf ich RSS ( wie auch alle anderen Systeme ) von der Leiter aus montieren.

  • Darüber hinaus kann ich von der Dachseite aus arbeiten – aber IMMER unter Verwendung einer PSA.

  • Oder ich montiere z. B. mit Hilfe einer Arbeitsbühne vom Korb aus; aber auch hier gibt es Sicherheitsanforderungen, die eingehalten werden müssen.

  • Dann gibt es noch die Möglichkeit von einem Fahrgerüst aus zu montieren – auch hier gilt es die Sicherheitshinweise der BG und desjeweiligen Herstellers zu beachten.


Wie viel Meter muss ich denn aufbauen, um meine Baustelle fachgerecht zu sichern?

Den Bestimmungen der BG zu Folge muss über den definierten Arbeitsbereich hinaus, jeweils links und rechts ein Meter zusätzlich abgesichert sein. Diesen Grenzbereich empfehlen wir optisch ( z. B. mit Hilfe eines Flatterbandes ) zu markieren. Im Umkehrschluss bedeutet dies z. B. für 15 m Steildachsystem: Ihr Arbeitsbereich beträgt 15 m – ( 2 x 1 m ) = 13 m


Ich habe ein Heizungs – Sanitärgeschäft und montiere auch PV – Anlagen. Dürfen meine Mitarbeiter das System überhaupt aufbauen und nutzen?

  • Ja. Jeder, der sich an die Aufbau- und Verwendungsanleitung hält, darf das System montieren und nutzen. Wir empfehlen übrigens, diese A u. V in gedruckter Version auf der Baustelle ( oder im Auto ) bereit zu halten.

  • Anders ist es z. B. bei der Verwendung einer PSA. Für die Nutzung einer PSAmüssen Ihre Mitarbeiter extra geschult sein, die Ausrüstung muss einmal im Jahr von einer befähigten Person überprüft und wieder freigegeben werden. Außerdem muss der Ernstfall praktisch geübt werden. Der Arbeitgeber, bzw. der Verantwortliche in der Firma muss dafür Sorge tragen, dass der Verunfallte innerhalb von wenigen Minuten gerettet wird – hierfür darf er sich aber nicht auf die Feuerwehr verlassen…Auch ist er u. a. für die sichere Funktion des von ihm bestimmten Anschlagpunktes verantwortlich.Der Einsatz einer PSA kann also sehr kritisch sein. Deshalb darf die PSA auch nur als letzte Alternative eingesetzt werden – wenn gar nichts anderes mehr – wie z. B. der Einsatz eines kollektiven Fallschutzsystems wie RSS – SD möglich ist.


Muss man eine Schulung mitgemacht haben, um die RSS – Systeme zu gebrauchen?

Definitiv: NEIN. Dennoch bieten wir in unserem Präsentationsräumen für unsere Kunden Schulungen an, die einen Gesamtüberblick zum Thema „Sicherheit auf dem Dach“ vermitteln. Die Schulungskosten werden i. d. R. von RSS übernommen.


Muss RSS auch wie eine PSA regelmäßig geprüft und gewertet werden?

  • Bei den RSS – Systemen, sind alle wichtigen Systemkomponenten rot gekennzeichnet. So lassen sich die Systeme während der Montage stets leicht einer optischen Kontrolle unterziehen.

  • Darüber hinaus unterliegen die RSS – Systeme der sogenannten Leiterprüfungspflicht. Einmal im Jahr sollten Sie alle Einzelteile gem. Aufbau- und Verwendungsanleitung kontrollieren und ggf. schadhafte Teile reparieren und / oder aussortieren, bzw. nachbestellen. Diese Prüfung können Sie selber durchführen und sollte schriftlich dokumentiert werden.


Wo erhalte ich die Aufbau- und Verwendungsanleitung?

Die aktuelle Version finden Sie stets auf der RSS - Homepage und kann als PDF – Datei heruntergeladen und / oder ausgedruckt werden.


Kürzlich war ein Mitarbeiter von der BG auf der Baustelle; der kannte das RSS - System garnicht. Wie soll ich mich in einem solchen Fall verhalten?

Hierfür sollten Sie die Aufbau- und Verwendungsanleitung auf der Baustelle oder im Fahrzeug bereithalten. Dieser A. u. V. kann der BG – Mitarbeiter entnehmen, dass das System GS – geprüft ist und wie es zu montieren ist, bzw. wie es funktioniert. Im Zweifel können Sie uns auch telefonisch kontaktieren – wir nehmen dann Kontakt zu Ihrer BG auf und klären die offen gebliebenen Fragen – mit Sicherheit zu Ihrer Zufriedenheit.


Woher weiß ich, wann ich RSS einsetzen kann und wann ich ein Gerüst benötige?

Meistens werden für Arbeiten auf dem Dach gar keine aufwendigen Arbeitsgerüste gefordert – oftmals reicht ein zertifiziertes, gutesFallschutzsystem aus. Wenn aber auch z. B. Arbeiten an der Fassade durchgeführt werden sollen, dann macht ein Gerüst sicherlich mehr Sinn.Es kommt also immer darauf an, den Einzelfall zu bewerten. Im Zweifel fragen Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner bei Ihrer Berufsgenossenschaft.


Ich gebe meinen Mitarbeitern einfach einen Gurt mit auf die Baustelle; damit habe ich mich abgesichert und es kann nichts mehr passieren – wofür brauche ich dann noch RSS ?

Für die Nutzung einer PSAmüssen Ihre Mitarbeiter extra geschult sein, die Ausrüstung muss einmal im Jahr von einer befähigten Person überprüft und wieder freigegeben werden. Außerdem muss der Ernstfall praktisch geübt werden. Der Arbeitgeber, bzw. der Verantwortliche in der Firma muss dafür Sorge tragen, dass der Verunfallte innerhalb von wenigen Minuten gerettet wird – hierfür darf er sich aber nicht auf die Feuerwehr verlassen…Auch ist er u. a. für die sichere Funktion des von ihm bestimmten Anschlagpunktes verantwortlich.Der Einsatz einer PSA kann also sehr kritisch sein. Deshalb darf die PSAauch nur als letzte Alternative eingesetzt werden – wenn gar nichts anderes mehr – wie z. B. der Einsatz eines kollektiven Fallschutzsystems wie RSS – SD möglich ist.